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Überlassung eines Fahrzeugs an freie Mitarbeiter
Unternehmer, die freie Mitarbeiter (z. B. Handelsvertreter oder Berater) beschäftigen, überlassen ihren freien Mitarbeitern statt einer Kostenerstattung auf Kilometerbasis häufig ein Fahrzeug kostenfrei zur Nutzung. Die Fahrzeugüberlassung kann eine nichtsteuerbare Beistellung oder zusätzliches Entgelt für die Leistung des freien Mitarbeiters sein.
Nichtsteuerbare Beistellung
Hat der Unternehmer die private Nutzung des Fahrzeugs durch den freien Mitarbeiter durch ein klares, eindeutig vereinbartes Verbot untersagt und überwacht er das Verbot, ist die Fahrzeugüberlassung eine nichtsteuerbare Beistellung (, BStBl 2010 II S. 854). Denn die Beistellung erfolgt ausschließlich für Zwecke der Leistungserbringung durch den freien Mitarbeiter an den Unternehmer.
Steuerbare Fahrzeugüberlassung
1. Tauschähnlicher Umsatz
Darf der freie Mitarbeiter das Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen oder überwacht der Unternehmer ein Verbot nicht, ist die Fahrzeugüberlassung steuerbar und steuerpflichtig. Es liegt ein tauschähnlicher Umsatz i. S. d. § 3 Abs. 12 UStG vor. Die Fahrzeugüberlassung ist zusätzliches Entgelt für die Leistung des freien Mitarbeiters. Ein Teil der Dienstleistung des freien Mitar...