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OFD Münster - akt. Kurzinfo ESt 21/2006

Abzug von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren oder zur Vermeidung eines Steuerstrafverfahrens

Bezug:

I. Steuerberatungskosten nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

Siehe dazu den Erlass des , EStG-Kartei § 10 EStG Fach 5 Nr. 3.

II. Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer strafbefreienden Selbstanzeige

Erstattet ein Steuerpflichtiger Selbstanzeige nach § 371 AO, kommt er seiner Verpflichtung nach § 153 AO nach, indem er erkannt hat, dass eine von ihm abgegebene Erklärung unrichtig bzw. unvollständig war, und er die Erklärung richtig stellt. In diesen Fällen erfüllt der Steuerpflichtige seine abgabenrechtlichen Erklärungspflichten, so dass die diesbezüglichen Steuerberatungskosten nach den allgemeinen Grundsätzen (Hinweis auf das BStBl 1989 II S. 967) als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben und/oder als Sonderausgaben im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuermindernd berücksichtigt werden können.

Beratungskosten für die Geltendmachung und die Durchsetzung der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige stehen wie Strafverteidigungskosten nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren und können daher nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

III. Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer strafbefre...

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