Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Zulässigkeit bei objektiv willkürlicher Zurückweisung der Berufung als unbegründet
Leitsatz
§ 26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO ist dahin auszulegen, dass die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Berufungsurteil auch dann nicht von der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer abhängt, wenn das Berufungsgericht die Berufung objektiv willkürlich als unbegründet zurückweist, obwohl seine Entscheidung ausschließlich auf Erwägungen beruht, die zu einer Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig hätten führen müssen .
Fundstelle(n): NJW 2011 S. 8 Nr. 27 NJW-RR 2011 S. 1289 Nr. 18 WAAAD-85127