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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 Sa 433/09

Gesetze: BGB § 1922; BetrAVG § 16; ZPO § 563 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Eine im Anstellungsvertrag vorgesehene und aufrechterhaltene Koppelung der Pensionsbezüge an Veränderungen des Grundgehaltes eines unverheirateten Bundesbeamten der Besoldungsgruppe A 16/Eingangsstufe (ohne Wohngeld, ohne Weihnachtsgeld und ohne sonstige Zulagen) kann sich aufgrund der Indizienlage des Einzelfalls bereits auf die Versorgungsanwartschaft beziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAD-85171

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