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FG Münster Urteil v. - 4 K 2894/10 F EFG 2011 S. 1339 Nr. 15

Gesetze: EStG § 17, UmwStG § 2 ff., UmwStG § 14, EStG § 16

Umwandlungen:

Veräußerungsgewinn gemäß § 16 EStG nach formwechselnder Umwandlung

Leitsatz

Bei einer formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft gehen die Anschaffungskosten des nicht i.S. von § 17 EStG relevant beteiligten Gesellschafters unter und können daher bei einer Anteilsveräußerung gemäß § 16 EStG dem Veräußerungspreis nicht mehr in Abzug gebracht werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1339 Nr. 15
EStB 2011 S. 414 Nr. 11
StBW 2011 S. 487 Nr. 11
MAAAD-85447

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