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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 132/10

Gesetze: AO § 34, AO § 69, AO § 191 Abs. 1, HmbSpVStG § 1, HmbSpVStG § 12

Abgabenordnung, Spielvergnügungsteuer: Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Spielvergnügungsteuer

Leitsatz

Der Geschäftsführer einer GmbH, die Spielhallen betreibt, kann auch dann für nicht gezahlte Spielvergnügungssteuer als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, wenn die Verfassungsmäßigkeit der Steuer höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAD-85455

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