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BAG Urteil v. - 2 AZR 646/09

Gesetze: Art 19 Nr 2 Buchst a EGV 44/2001

Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit - Auslegung von Art. 19 Nr. 2 Buchst. a EuGVVO - "gewöhnlicher Arbeitsort" eines zwischen Deutschland und den Niederlanden verkehrenden Binnenschiffers

Leitsatz

Gewöhnlicher Arbeitsort iSd. Art. 19 Nr. 2 Buchst. a EuGVVO (juris: EGV 44/2001) ist der Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag erfüllt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RIW 2011 S. 883 Nr. 12
BAAAD-85536

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