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BAG Urteil v. - 7 AZR 221/10

Gesetze: § 21 TzBfG, § 17 S 1 TzBfG, § 17 S 2 TzBfG, § 4 S 1 KSchG, § 4 S 4 KSchG, § 92 SGB 9, § 85 SGB 9

Beginn der Klagefrist einer Bedingungskontrollklage - auflösende Bedingung nach § 21 Abs 1 MTV Schiene - schwerbehinderter Arbeitnehmer

Leitsatz

Die Klagefrist für die Bedingungskontrollklage nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG beginnt nicht, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer schwerbehindert ist, und das Integrationsamt der erstrebten Beendigung durch auflösende Bedingung nicht zugestimmt hat. Das folgt aus einer Analogie zu § 4 Satz 4 KSchG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2100 Nr. 34
DB 2011 S. 2155 Nr. 38
DB 2011 S. 7 Nr. 25
NJW 2011 S. 8 Nr. 29
GAAAD-85543

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