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BAG Urteil v. - 6 AZR 726/09

Gesetze: § 12 Abs 1 S 2 TVÜ-Bund, § 12 Abs 1 S 3 TVÜ-Bund, § 29 Abschn B Abs 2 Nr 1 BAT, Anl 3 TVÜ-Bund

Anspruch auf Strukturausgleich - Herabgruppierung

Tatbestand

Der Kläger verlangt vom Beklagten Strukturausgleich nach § 12 Abs. 1 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1075 Nr. 17
KAAAD-85546

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