Wettbewerbsverstoß: Unzumutbare Belästigung bei unaufgeforderter Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausgestellten Kreditkarte - Kreditkartenübersendung
Leitsatz
Kreditkartenübersendung
Die einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausgestellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden stellt keine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar, wenn der Empfänger erkennt, dass er eine gesonderte Erklärung abgeben muss, um die Kreditkarte verwenden zu können, und dass er - wenn er an dem Angebot nicht interessiert ist - die Kreditkarte auf ihm sicher erscheinende Weise entsorgen kann .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1537 Nr. 25 BB 2011 S. 641 Nr. 11 DB 2011 S. 2432 Nr. 43 DB 2011 S. 6 Nr. 25 NJW 2011 S. 3159 Nr. 43 NJW 2011 S. 6 Nr. 27 WM 2011 S. 1321 Nr. 28 ZIP 2011 S. 1584 Nr. 33 SAAAD-85565