Bindungswirkung einer Verweisung des Arbeitsgerichts an das Amtsgericht bei fehlerhafter Annahme der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
Leitsatz
Hat das Arbeitsgericht mit der Begründung, mit der Klage würden in die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts fallende Einwendungen nach § 89 Abs. 2 geltend gemacht, die Vollstreckungsgegenklage fehlerhaft an das Amtsgericht verwiesen, so ist die unanfechtbar gewordene Verweisung hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Eine Zuständigkeit des Insolvenzgerichts wird hierdurch jedoch nicht begründet .
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Fundstelle(n): DB 2011 S. 7 Nr. 24 NJW-RR 2011 S. 1497 Nr. 21 WM 2011 S. 1281 Nr. 27 ZIP 2011 S. 1283 Nr. 27 ZIP 2011 S. 5 Nr. 24 BAAAD-85630