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BSG Urteil v. - B 4 AS 16/10 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der Höhe des Warmwasserabschlages - keine konkrete Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs

Leitsatz

Erfolgt eine einheitliche Bereitstellung der Fernwärme für Heizung und Warmwasser, sind die Kosten der Warmwasserbereitung auch dann nur mit dem in der Regelleistung enthaltenen Anteil von den Aufwendungen für die Heizung abzusetzen, wenn der Warmwasseranteil im Mietvertrag nach der Quadratmeterfläche der Wohnung, nicht jedoch nach dem tatsächlichen Verbrauch ermittelt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:060411UB4AS1610R0

Fundstelle(n):
BAAAD-85656

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