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BMF - IV D 3 -S 7359/11/10001 BStBl 2011 I S. 581

Umsatzsteuer; Zusammentreffen vom allgemeinen Besteuerungsverfahren und Vorsteuer-Vergütungsverfahren in sog. Mischfällen ab

Bezug:

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Im Laufe eines Kalenderjahres kann der Fall eintreten, dass die Vorsteuerbeträge eines im Ausland ansässigen Unternehmers abschnittsweise im Wege des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens zu vergüten oder im Wege des allgemeinen Besteuerungsverfahrens von der Steuer abzuziehen sind. Dies führt in der Praxis zu Anwendungsproblemen.

Zur Vermeidung dieser Probleme wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Abschnitt 18.15 Abs. 1 Satz 4 des (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das (BStBl 2011 I S. 535) geändert worden ist, wie folgt gefasst:

4In diesen Fällen ist für jedes Kalenderjahr wie folgt zu verfahren:

  1. Vom Beginn des Voranmeldungszeitraums an, in dem erstmalig das allgemeine Besteuerungsverfahren durchzuführen ist, endet insoweit die Zuständigkeit des BZSt.

  2. 1Der im Ausland ansässige Unternehmer hat seine Vorsteuerbeträge für diesen Voranmeldungszeitraum und für die weiteren verbleibenden Voranmeldungszeiträume dieses Kalenderjahres im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend zu mach...

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