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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 1038/2009

Gesetze: AO §§ 172 Abs. 1 Nr. 2a, 175 Abs. 1 Nr. 2, GewStG § 35b

Änderung eines Gewerbesteuermessbescheides von Amts wegen bei Änderung des Einkommensteuerbescheids

Leitsatz

Ein Gewerbesteuermessbescheid ist von Amts wegen zu ändern, wenn der Einkommensteuerbescheid geändert wird und die Änderung den Gewinn aus Gewerbebetrieb betrifft, § 35 b Abs. 1 Satz 1 GewStG. § 35 b GewStG ist jedoch subsidiär gegenüber anderen Änderungsvorschriften der AO, die weitergehend oder für den Steuerpflichtigen günstiger sind

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Fundstelle(n):
MAAAD-85888

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