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BAG Urteil v. - 4 AZR 197/09

Gesetze: § 1 TVG, § 9 TVG, § 256 Abs 1 ZPO

(Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG - Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen)

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Auslegung des tariflichen Begriffs der „geringeren betrieblichen Kosten“ iSd. § 7 Abs. 7 des zwischen ihnen vereinbarten Tarifvertrages zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie (ERA-ETV) vom 6. Juli 2004.

Fundstelle(n):
AAAAD-86099

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