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BFH Beschluss v. - X B 155/10

Gesetze: AO § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 1

Kein Vertrauensschutz bei Fortentwicklung höchstrichterlicher Rechtsprechung; Begrenzung des Werbungskostenabzugs von Beträgen, die anlässlich des Abschlusses von „Kombi-Renten” als „Kreditvermittlungsprovisionen” bezeichnet werden

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1294 Nr. 8
XAAAD-86103

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