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BFH Beschluss v. - V B 85/10

Gesetze: FGO § 76, FGO § 155, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, ZPO § 227, ZPO § 295

Ausreichende Darlegung eines erheblichen Grundes für eine Terminsänderung (hier: wegen Urlaubs)

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1365 Nr. 8
AAAAD-86115

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