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BFH Urteil v. - IX R 67/06

Gesetze: EStG § 2 Abs. 3

Auslegung der Regelung zur Mindestbesteuerung (inhaltsgleich mit )

Leitsatz

Unter den Begriff der "negativen Summen" in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. "echte" Verluste).
Zu den "unechten" Verlusten zählen negative Einkünfte jedenfalls insoweit, als sie auf die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen zurückzuführen sind. Demgegenüber führt die Inanspruchnahme der in § 7 EStG gesetzlich vorgesehenen (regulären oder erhöhten) Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nicht zu einem lediglich buchmäßigen und damit nicht wirtschaftlich erzielten "unechten" Verlust.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1318 Nr. 8
FAAAD-86122

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