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BMF - IV B 3 -S 1301 LUX/10/10003 BStBl 2011 I S. 576

Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg; Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom

Bezug: BStBl 2011 I S. 486

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde mit dem Großherzogtum Luxemburg am die in der Anlage beigefügte Verständigungsvereinbarung zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom in der Fassung des Ergänzungsprotokolls vom unterzeichnet.

Die Verständigungsvereinbarung ist am in Kraft getreten und ist auch auf alle Fälle anzuwenden, in denen die Einkommensteuer zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind.

Das (BStBl 2011 I S. 486) wird aufgehoben. Bisher ausgesetzte Steuerfestsetzungen sind nachzuholen und bisher vorläufig durchgeführte Steuerfestsetzungen sind zu ändern und für endgültig zu erklären, soweit nach der Verständigungsvereinbarung Einkommensteuer erstmals oder in anderer Höhe festzusetzen ist. Im Übrigen ist eine bisher nach § 165 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 AO vorläufige Steuerfestsetzung nur dann für endgültig z...

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