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BMF - IV D 3 -S 7117/11/10001 BStBl 2011 I S. 583

Umsatzsteuer; Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) – Anpassung der Abschnitte 3a.1, 3a.2, 3a.5, 3a.6, 3a.7, 3a.9, 13b.1 und 27a.1UStAE an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom mit Wirkung vom

Bezug:

Bezug:

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU 2011 Nr. L 77 S. 1) werden bestimmte Vorschriften der MwStSystRL mit Wirkung vom konkretisiert, insbesondere die Artikel 43 bis 59b MwStSystRL. Außerdem haben die Artikel 3, 10 bis 13 und 55 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 Auswirkungen auf die Anwendung der Ortsregelungen für sonstige Leistungen nach Artikel 43 ff. MwStSystRL (= § 3a UStG).

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 ist in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden. Zur Klarheit werden die Auswirkungen dieser Durchführungsverordnung auf die Verwaltungsauffassung in den entsprechenden Regelungen des UStAE ihren Niederschlag finden.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden deshalb die Abschnitte 3a.1, 3a.2, 3a.5, 3a.6, 3a.7, 3a.9, 13b.1 und 27a.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom , der zuletzt durch das , BStBl 2011 I S. 583, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. Abschn. 3a.1 wird wie ...

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