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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1855/10

Gesetze: EStG § 33

Aufwendungen für ein kontraststarkes Fernsehgerät als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen für die Anschaffung eines kontraststarken Fernsehgerätes stellen auch dann keine außergewöhnliche Belastung i.S. von § 33 EStG dar, wenn der Steuerpflichtige das Fernsehgerät aufgrund einer Sehkrafteinschränkung seiner Ehefrau erworben hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2011 S. 2178
WAAAD-86258

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