Aufwendungen für die Inbetriebnahme eines Containerschiffes
als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben; Aufwendungen im Zusammenhang mit
der Beteiligung an einem Schiffsfonds
Leitsatz
Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG
geführten Schiffsfonds (im Streitfall Betrieb eines Containerschiffs)
für die Platzierungsgarantie, für die Koordinierung der Finanzierung,
für die Haftungsübernahme und für die Eigenkapitalbeschaffung
sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten des
Containerschiffs zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom
Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen. Dies
gilt unabhängig davon, ob die Aufwendungen an einen Dritten oder den
Initiator des Schiffsfonds, der zugleich Gesellschafter der Fondsgesellschaft
ist, gezahlt worden sind. Die Zuordnung von Aufwendungen zu den
Anschaffungskosten erfolgt für die Gewinneinkünfte und
Überschusseinkünfte übereinstimmend nach der Definition des
§ 255 Abs. 1
HGB.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 1361 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2011 S. 2354 VAAAD-86468