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BFH Urteil v. - IV R 36/08

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 1, AO § 42, FGO § 68

Aufwendungen für die Inbetriebnahme eines Containerschiffes als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben; Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds

Leitsatz

Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Schiffsfonds (im Streitfall Betrieb eines Containerschiffs) für die Platzierungsgarantie, für die Koordinierung der Finanzierung, für die Haftungsübernahme und für die Eigenkapitalbeschaffung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten des Containerschiffs zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufwendungen an einen Dritten oder den Initiator des Schiffsfonds, der zugleich Gesellschafter der Fondsgesellschaft ist, gezahlt worden sind.
Die Zuordnung von Aufwendungen zu den Anschaffungskosten erfolgt für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte übereinstimmend nach der Definition des § 255 Abs. 1 HGB.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1361 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2011 S. 2354
VAAAD-86468

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