Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer
Schiffsfonds-GmbH & Co. KG
Leitsatz
Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG
geführten Schiffsfonds (im Streitfall Betrieb eines Containerschiffs)
für die Finanzierungsvermittlung sind, unabhängig davon, ob die
Aufwendungen an einen Dritten oder den Initiator des Schiffsfonds, der zugleich
Gesellschafter der Fondsgesellschaft ist, gezahlt worden sind, in der
Steuerbilanz der KG als Anschaffungskosten des Containerschiffs zu
behandeln. Die Zuordnung von Aufwendungen zu den
Anschaffungskosten erfolgt für die Gewinneinkünfte und
Überschusseinkünfte übereinstimmend nach der Definition des
§ 255 Abs. 1
HGB. Vergleichbar .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 1334 Nr. 8 DStZ 2011 S. 578 Nr. 16 FAAAD-86469