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BFH Urteil v. - IV R 50/08

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1, AO § 42, HGB § 255

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co. KG

Leitsatz

Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Schiffsfonds (im Streitfall Betrieb eines Containerschiffs) für die Finanzierungsvermittlung sind, unabhängig davon, ob die Aufwendungen an einen Dritten oder den Initiator des Schiffsfonds, der zugleich Gesellschafter der Fondsgesellschaft ist, gezahlt worden sind, in der Steuerbilanz der KG als Anschaffungskosten des Containerschiffs zu behandeln.
Die Zuordnung von Aufwendungen zu den Anschaffungskosten erfolgt für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte übereinstimmend nach der Definition des § 255 Abs. 1 HGB.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1334 Nr. 8
DStZ 2011 S. 578 Nr. 16
FAAAD-86469

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