Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im Abschnitt Stelle-Lüneburg; Verkehrsgeräusche; Einwendungsschreiben; Verkehrsprognose
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 19. September 2008 für das Bauvorhaben "dreigleisiger Ausbau im Streckenabschnitt Stelle - Lüneburg", Planfeststellungsabschnitt IV Lüneburg (Eisenbahnstrecke 1720, Lehrte - Cuxhaven, von Bahn-km 130,00 bis Bahn-km 136,355). Sie ist Eigentümerin der Grundstücke mit den Flurstücksbezeichnungen ..., ..., ..., ..., Flur ..., in der Gemarkung O. Die Grundstücke liegen südwestlich der Bahntrasse, etwa zwischen Bahn-km 134,4 und Bahn-km 134,7 und haben zusammen eine Grundstücksfläche von ca. 36 000 qm. Laut Grunderwerbsverzeichnis sollen davon ca. 1 080 qm für das Vorhaben dauerhaft und ca. 330 qm vorübergehend in Anspruch genommen werden.