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BVerwG Urteil v. - 7 A 10/10

Gesetze: § 42 Abs 1 BImSchG, § 42 Abs 2 BImSchG, § 2 Abs 4 Nr 1 BImSchV 24, § 74 Abs 2 S 3 VwVfG, § 18a Nr 7 S 2 AEG, § 73 Abs 5 VwVfG, § 75 Abs 2 S 2 VwVfG

Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im Abschnitt Stelle-Lüneburg; Verkehrsgeräusche; Einwendungsschreiben; Verkehrsprognose

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 19. September 2008 für das Bauvorhaben "dreigleisiger Ausbau im Streckenabschnitt Stelle - Lüneburg", Planfeststellungsabschnitt IV Lüneburg (Eisenbahnstrecke 1720, Lehrte - Cuxhaven, von Bahn-km 130,00 bis Bahn-km 136,355). Sie ist Eigentümerin der Grundstücke mit den Flurstücksbezeichnungen ..., ..., ..., ..., Flur ..., in der Gemarkung O. Die Grundstücke liegen südwestlich der Bahntrasse, etwa zwischen Bahn-km 134,4 und Bahn-km 134,7 und haben zusammen eine Grundstücksfläche von ca. 36 000 qm. Laut Grunderwerbsverzeichnis sollen davon ca. 1 080 qm für das Vorhaben dauerhaft und ca. 330 qm vorübergehend in Anspruch genommen werden.

Fundstelle(n):
XAAAD-86544

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