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BAG Beschluss v. - 7 ABR 11/10

Gesetze: § 54 Abs 1 BetrVG, § 18 Abs 1 AktG, § 17 Abs 1 AktG

Errichtung eines Konzernbetriebsrats - Sparten-Konzernbetriebsrat

Leitsatz

1. Nach § 54 Abs. 1 BetrVG kann für einen Konzern ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Der Senat lässt offen, ob die hierzu erforderliche Abhängigkeit eines beherrschten Unternehmens von einem herrschenden Unternehmen ausnahmsweise auch anders als gesellschaftsrechtlich vermittelt sein kann.

2. Die gesetzliche Betriebsverfassung sieht einen Sparten-Konzernbetriebsrat nicht vor.

Fundstelle(n):
AG 2011 S. 670 Nr. 18
BB 2011 S. 2043 Nr. 33
DB 2011 S. 10 Nr. 26
DB 2011 S. 1980 Nr. 35
ZIP 2011 S. 1332 Nr. 28
HAAAD-86626

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