Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer Betriebsvereinbarung
Tatbestand
Die Parteien streiten - soweit in der Revisionsinstanz von Interesse - über einen Anspruch der Klägerin auf Einzahlung von Beiträgen durch die Beklagten bei der Unterstützungskasse des Gemeinschaftskrankenhauses H e.V. für die Zeit ab dem 21. Oktober 2006, hilfsweise auf Verschaffung einer entsprechenden Altersversorgung. Außerdem begehrt die Klägerin die Zahlung einer Sonderzuwendung für das Jahr 2006.