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BAG Urteil v. - 10 AZR 88/10

Gesetze: § 611 Abs 1 BGB, § 612a BGB

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Sonderzahlung - Ausgleich für Mehrarbeit

Leitsatz

Soll eine Sonderzahlung als Ausgleich für die Vereinbarung schlechterer Arbeitsbedingungen nur dann geleistet werden, wenn bestimmte Unternehmensziele erreicht werden, so wird damit kein zusätzlicher Leistungszweck begründet, bei dessen Eintritt auch die Mitarbeiter einen Anspruch auf die Sonderzahlung haben, die den schlechteren Arbeitsbedingungen nicht zugestimmt haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2164 Nr. 35
DB 2011 S. 1923 Nr. 34
NJW 2011 S. 3535 Nr. 48
NJW 2011 S. 8 Nr. 32
BAAAD-86641

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