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BGH Urteil v. - X ZR 124/10

Gesetze: § 81 Abs 2 S 1 PatG, Art 139 Abs 2 EuPatÜbk, § 148 ZPO

Patentschutz: Zulässigkeit einer bei laufendem Einspruchsverfahren erhobenen Nichtigkeitsklage; Aussetzung des Patentverletzungsprozesses bei anhängigem Einspruchsverfahren - Mautberechnung

Leitsatz

Mautberechnung

1. Die bei laufendem Einspruchsverfahren erhobene Nichtigkeitsklage ist auch dann unzulässig, wenn sie nur auf ein älteres nationales Recht im Sinne des Art. 139 Abs. 2 EPÜ gestützt wird (Fortführung von , BGHZ 163, 369 - Strahlungssteuerung) .

2. Der Verletzungsrichter kann und muss von der Möglichkeit, das Verfahren im Hinblick auf ein anhängiges Einspruchsverfahren auszusetzen, auch dann Gebrauch machen, wenn er damit rechnet, dass das Einspruchsverfahren erfolglos bleiben wird, eine im Anschluss daran erhobene Nichtigkeitsklage wegen einer Entgegenhaltung, die nur in diesem Verfahren berücksichtigt werden darf, aber hinreichende Erfolgsaussicht hat .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAD-86648

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