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BGH Urteil v. - VI ZR 154/10

Gesetze: Art 13 Abs 1 Nr 3 VollstrZustÜbk 1998

Internationale örtliche Zuständigkeit: Begründung des Verbrauchergerichtsstands für eine Schadensersatzklage aus c.i.c.

Leitsatz

1. Für die Begründung des Verbrauchergerichtsstands gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ I ist es nicht erforderlich, dass die Initiative zur Unterbreitung eines Angebots vom Unternehmer ausgegangen ist. Die Bestimmung lässt es genügen, dass dem Verbraucher vor dem Vertragsabschluss ein Angebot unterbreitet worden ist, ohne danach zu differenzieren, auf wessen Veranlassung dies geschehen ist .

2. Das auf Verschulden bei Vertragsschluss wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten gestützte Schadensersatzbegehren kann als Klage "aus" einem Vertrag im Sinne des Art. 13 Abs. 1 LugÜ I zu qualifizieren sein, sofern es zu einem Vertragsabschluss zwischen den Parteien gekommen ist .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 2809 Nr. 38
RIW 2011 S. 636 Nr. 9
ZIP 2011 S. 1382 Nr. 29
ZIP 2011 S. 5 Nr. 27
MAAAD-86659

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