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BGH Urteil v. - VI ZR 161/10

Gesetze: Art 5 Nr 3 VollstrZustÜbk 1998, Art 13 Abs 1 Nr 3 VollstrZustÜbk 1998, Art 15 VollstrZustÜbk 1998, § 32 KredWG, § 823 Abs 2 BGB

Internationale örtliche Zuständigkeit: Begründung des Verbrauchergerichtsstands für eine Schadensersatzklage aus c.i.c.

Tatbestand

Die in München wohnhafte Klägerin nimmt die Beklagten, Aktiengesellschaften mit Sitz in Zürich, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Vermögensverwaltungsverträgen und einem Hedgefondsgeschäft auf Schadensersatz in Anspruch.

Fundstelle(n):
JAAAD-86660

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