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BGH Urteil v. - VIII ZR 91/10

Gesetze: § 199 BGB, § 543 BGB, § 551 BGB, § 569 Abs 3 BGB, § 812 BGB

Wohnraummiete: Fristlose Vertragskündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlungen; bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch für eine überhöhte Kaution

Leitsatz

1. Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen .

2. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm - unabhängig von der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache - ein Bereicherungsanspruch zu, der binnen drei Jahren seit Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Mieter den überschießenden Betrag gezahlt hat .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 2570 Nr. 35
NJW 2011 S. 32 Nr. 31
NJW 2011 S. 6 Nr. 32
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2011 S. 2025
ZIP 2011 S. 5 Nr. 27
NAAAD-86663

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