Wohnraummiete: Fristlose Vertragskündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlungen; bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch für eine überhöhte Kaution
Leitsatz
1. Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen .
2. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm - unabhängig von der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache - ein Bereicherungsanspruch zu, der binnen drei Jahren seit Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Mieter den überschießenden Betrag gezahlt hat .
Tatbestand
Fundstelle(n): NJW 2011 S. 2570 Nr. 35 NJW 2011 S. 32 Nr. 31 NJW 2011 S. 6 Nr. 32 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2011 S. 2025 ZIP 2011 S. 5 Nr. 27 NAAAD-86663