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BSG Urteil v. - B 14 AS 81/09 R

Gesetze: § 7 Abs 4 S 1 SGB 2 vom , § 7 Abs 4 S 2 SGB 2 vom , § 7 Abs 4 SGB 2 vom , § 7 Abs 4 S 3 Nr 2 SGB 2 vom , § 43 StGB

(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 bei Strafgefangenen - Ersatzfreiheitsstrafe gem § 43 StGB - Einrichtungsbegriff - Ausnahme bei Aufnahme eines konkreten Beschäftigungsverhältnisses)

Leitsatz

Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, hält sich in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung auf und ist unabhängig von gewährten Vollzugslockerungen grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB 2 ausgeschlossen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:240211UB14AS8109R0

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 8 Nr. 42
WAAAD-86699

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