Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer Betriebsvereinbarung
Tatbestand
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Einzahlung von Beiträgen durch die Beklagten bei der Unterstützungskasse des Gemeinschaftskrankenhauses H e.V. für die Zeit ab dem 21. Oktober 2006, hilfsweise auf Verschaffung einer entsprechenden Altersversorgung. Außerdem begehrt die Klägerin die Zahlung einer Sonderzuwendung für das Jahr 2006.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1780 Nr. 29 BB 2011 S. 3068 Nr. 49 DB 2011 S. 1928 Nr. 34 ZAAAD-86701