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BFH Beschluss v. - VIII B 156/10

Gesetze: FGO § 110 Abs. 1 Nr. 1

Kein Erlass der Steuer aus Billigkeitsgründen bei rechtskräftiger Steuerfestsetzung

Leitsatz

Ein Erlass aus Billigkeitsgründen gemäß § 227 AO kommt nicht in Betracht, wenn über die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung bereits rechtskräftig entschieden worden ist. In diesem Fall sind die Beteiligten - auch im steuerlichen Erhebungsverfahren - an die Rechtskraft des Urteils gebunden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1537 Nr. 9
EAAAD-86734

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