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BSG Urteil v. - B 4 AS 12/10 R

Gesetze: § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 SGB 10, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 22 Abs 1 S 3 SGB 2 vom

(Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskosten- bzw Heizkostennachforderung für frühere Bewilligungszeiträume - Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Verursachung - Kostenübernahme bis zum Ablauf der Übergangsfrist nach § 22 Abs 1 S 3 SGB 2)

Leitsatz

Ob der Grundsicherungsträger eine Betriebskostennachforderung zu übernehmen hat, beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Verursachung der Kosten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:060411UB4AS1210R0

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 10 Nr. 43
OAAAD-86816

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