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BSG Urteil v. - B 4 KG 1/10 R

Gesetze: § 6a Abs 1 Nr 2 BKGG 1996 vom , § 6a Abs 4 S 1 BKGG 1996 vom , § 9 SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 7 SGB 2

Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Einkommen - Einkommensberechnung nach dem SGB 2 - zu berücksichtigendes Einkommen - Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Rückgängigmachung der Pfändung

Leitsatz

Gepfändetes Einkommen bleibt ausnahmsweise dann bei der Einkommensberechnung nach dem SGB 2 unberücksichtigt, wenn die Rückgängigmachung der Pfändung aus Rechtsgründen überhaupt nicht oder nicht ohne Weiteres realisiert werden kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:100511UB4KG110R0

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 10 Nr. 40
ZAAAD-86821

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