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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2287/09 EFG 2011 S. 2025 Nr. 22

Gesetze: § 24 Abs. 1 und 2 S. 1 Nr. 1 UStG, MwStSystRL Art. 295

Zuordnung der von einem Landwirt vereinnahmten Entgelte aus der Abnahme und Ausbringung von Klärschlamm

Leitsatz

Die Abnahme von Klärschlamm und die Ausbringung auf eigenbewirtschaftete Felder durch den Landwirt erfolgt im Rahmen der landwirtschaftlichen Urproduktion. Die aufgrund der Abnahme des Klärschlamms erzielten Umsätze unterliegen demgemäß der Besteuerung nach § 24 UStG.

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Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 2025 Nr. 22
FAAAD-86900

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