Wirksamkeit einer Sozialplanregelung - gestaffelter Alterszuschlag - keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer
Leitsatz
Sieht ein Sozialplan vor, dass die Arbeitnehmer zusätzlich zu der sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Arbeitsverdienst errechnenden Grundabfindung mit dem Erreichen des 45. und des 50. Lebensjahres der Höhe nach gestaffelte Alterszuschläge erhalten, werden hierdurch jüngere Arbeitnehmer in der Regel nicht unzulässig wegen ihres Lebensalters benachteiligt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1907 Nr. 31 BB 2011 S. 3072 Nr. 49 BB 2012 S. 710 Nr. 11 DB 2011 S. 1641 Nr. 29 DB 2011 S. 9 Nr. 29 NJW 2011 S. 8 Nr. 31 ZIP 2011 S. 1932 Nr. 40 HAAAD-86960