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BGH Beschluss v. - IX ZB 143/08

Gesetze: § 1 Abs 2 Nr 4 S 2 Buchst b InsVV, § 3 Abs 1 Buchst b InsVV

Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen Unternehmensfortführung

Leitsatz

1. Alle nach § 3 Abs. 1 InsVV zu gewährenden Zuschläge berechnen sich nach der um den Überschuss bei einer Unternehmensfortführung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV erhöhten Berechnungsgrundlage .

2. Die nach § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV bei der Zumessung eines Zuschlags wegen Unternehmensfortführung vorzunehmende Vergleichsrechnung bezieht sich nur auf diesen Zuschlag; andere Zuschläge werden in die Vergleichsrechnung nicht einbezogen .

3. Der mit der Vergleichsrechnung ermittelte Ausgleichszuschlag wegen Unternehmensfortführung ist in die Angemessenheitsbetrachtung zur Festlegung eines Gesamtzuschlags einzustellen .

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 8 Nr. 29
WM 2011 S. 1426 Nr. 30
ZIP 2011 S. 1373 Nr. 29
DAAAD-86983

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