Regressprozess gegen den Rechtsanwalt: Ausreichender Hinweis auf die Dringlichkeit einer Klageerhebung zur Vermeidung des Verjährungseintritts; Parteianhörung zum Inhalt eines Beratungsgesprächs
Leitsatz
1. Die zeitliche Dringlichkeit einer zur Vermeidung des Verjährungseintritts gebotenen Klageerhebung kann dem Mandanten durch den Hinweis des Rechtsanwalts hinreichend verdeutlicht werden, "sofort" Klage erheben zu müssen .
2. Über den tatsächlichen Inhalt eines zwischen einem Mandanten und seinem rechtlichen Berater geführten Beratungsgesprächs ist in Ermangelung sonstiger Beweismittel eine beiderseitige Parteianhörung vorzunehmen .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2011 S. 8 Nr. 29 NJW 2011 S. 2889 Nr. 39 WM 2011 S. 1484 Nr. 31 KAAAD-87020