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BGH Beschluss v. - VII ZB 12/09

Gesetze: § 811 Abs 1 Nr 12 ZPO

Pfändungsverbot für den Pkw eines gehbehinderten Schuldners

Leitsatz

Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern (im Anschluss an IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789) .

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 8 Nr. 31
NJW-RR 2011 S. 1367 Nr. 19
WM 2011 S. 1418 Nr. 30
SAAAD-87026

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