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BFH Urteil v. - XI R 26/09

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 3, UStG § 24

Umsätze aus einer sog. Pensionspferdehaltung unterliegen weder der Durchschnittssatzbesteuerung noch dem ermäßigten Steuersatz

Leitsatz

Die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von Reitpferden (sog. Pensionspferdehaltung) unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG. Die Umsätze unterliegen auch nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1540 Nr. 9
SAAAD-87146

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