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BMF - IV B 2 -S 1301 CHE/07/10015 :005 BStBl 2011 I S. 621

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Behandlung von Arbeitnehmern im internationalen Transportgewerbe nachArtikel 15 Absatz 1 DBA-Schweiz

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern im internationalen Transportgewerbe wurde mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 9. bzw. die als Anlage beigefügte Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Revisionsprotokolls vom getroffen.

Die Verständigungsvereinbarung ist am 17. Juni in Kraft getreten und ersetzt die am getroffene Verständigungsvereinbarung (siehe Tz. 1 der Vereinbarung vom ). Sie ist auf alle Fälle anzuwenden, in denen die Einkommensteuer zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind.

Sofern Steuerpflichtige entsprechend der Ziffer 2b der nunmehr getroffenen Vereinbarung eine von der hälftigen Aufteilung abweichende Aufteilung beantragen und hierfür Daten der schweizerischen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vorlegen, ist bei der ...

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