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Verlagerung von Aufgabenbereichen des Bundesministeriums der Finanzen an das Bundesamt für Finanzen
Mit Wirkung zum wurden die folgenden administrativen Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG an das Bundesamt für Finanzen delegiert.
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Verständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Schiedsverfahren nach der EU-Schiedskonvention
Advanced Pricing Agreements (soweit vom Ausland beantragt)
Internationaler Rechtshilfeverkehr in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten (hier: Einzelfälle)
Internationaler Amtshilfeverkehr in Steuersachen (hier: Einzelfälle) nach den Doppelbesteuerungsabkommen, soweit bisher noch nicht an das Bundesamt für Finanzen delegiert, dem EG-Amtshilfe-Gesetz mit den Beitrittstaaten zur Europäischen Union sowie nach § 117 AO.