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FG München Urteil v. - 5 K 259/10

Gesetze: EStG § 70 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Aufhebung der Festsetzung des Kindergelds, wenn Familienkasse nachträglich durch das FA von den höheren

den Grenzbetrag überschreitenden

Einkünften und Bezügen erfährt

Leitsatz

1. Die Familienkasse hat zu Recht die Festsetzung des Kindergelds im Jahr 2008 nach § 70 Abs. 4 EStG aufgehoben und das überzahlte Kindergeld zurückgefordert.

2. Im Streitfall übersteigen die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag von 7.680 Euro deshalb, weil die Familienkasse erst nach Erlass der Prognoseentscheidung von dem höheren Bruttolohn durch die Mitteilung des FA und vom Erhalt von Sonntagszuschlägen erfahren hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAD-87429

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