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BAG Urteil v. - 9 AZR 585/09

Gesetze: § 612 Abs 3 BGB, § 1 TVG, § 134 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 77 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB 6 vom , § 237a Abs 1 SGB 6, § 237a Abs 2 SGB 6

Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der Beklagten, an sie über das 60. Lebensjahr hinaus ein tarifliches Übergangsgeld zu zahlen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAD-87464

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