Gesetze: Anl 1a Teil II Abschn N UAbschn I ProtNot 3 BAT, § 158 Abs 2 BGB, § 307 BGB, § 4 Abs 5 TVG, § 2 Abs 1 S 1 TVÜ-Bund, § 5 Abs 2 S 3 TVÜ-Bund, § 17 TVÜ-Bund
Kein Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst nach Inkrafttreten des TVöD - Anrechnung von Tariflohnerhöhungen
Leitsatz
Nach Inkrafttreten des TVöD bestand kein Anspruch mehr auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst nach Protokollnotiz Nr. 3 zu Teil II Abschn. N Unterabschn. I der Anlage 1a zum BAT in der bis zum geltenden Fassung. Tarifliche Entgelterhöhungen durften daher grundsätzlich auf eine solche als Besitzstand weitergezahlte Zulage angerechnet werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 2163 Nr. 35 DB 2011 S. 19 Nr. 21 MAAAD-87469