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BAG Urteil v. - 10 AZR 206/10

Gesetze: Anl 1a Teil II Abschn N UAbschn I ProtNot 3 BAT, § 158 Abs 2 BGB, § 307 BGB, § 4 Abs 5 TVG, § 2 Abs 1 S 1 TVÜ-Bund, § 5 Abs 2 S 3 TVÜ-Bund, § 17 TVÜ-Bund

Kein Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst nach Inkrafttreten des TVöD - Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

Leitsatz

Nach Inkrafttreten des TVöD bestand kein Anspruch mehr auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst nach Protokollnotiz Nr. 3 zu Teil II Abschn. N Unterabschn. I der Anlage 1a zum BAT in der bis zum geltenden Fassung. Tarifliche Entgelterhöhungen durften daher grundsätzlich auf eine solche als Besitzstand weitergezahlte Zulage angerechnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2163 Nr. 35
DB 2011 S. 19 Nr. 21
MAAAD-87469

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