Elterngeld - Anspruchsdauer - Elterngeld für 14 Monate bei zusammenlebenden Eltern - Partnermonate - Betreuung - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz - Ehe und Familie - Alleinerziehende - Patchworkfamilie - Bedarfsgemeinschaft
Leitsatz
Es ist mit dem GG vereinbar, dass ein Elternteil allein nur dann Anspruch auf Elterngeld für mehr als zwölf Lebensmonate des Kindes haben kann, wenn der andere Elternteil aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen für eine Betreuung des Kindes nicht zur Verfügung steht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2011:260511UB10EG310R0
Fundstelle(n): DB 2012 S. 696 Nr. 12 NJW 2012 S. 10 Nr. 3 DAAAD-87472