Besteuerung von Rentennachzahlungen, die nach dem zufließen
Leitsatz
Eine Rentennachzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung, die dem Rentenempfänger nach dem zufließt, wird mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG besteuert, auch wenn sie für einen Zeitraum gezahlt wird, der vor dem Inkrafttreten des AltEinkG liegt. Die Anwendung des AltEinkG auf Nachzahlungen einer Rente, deren Beginn vor 2005 liegt, ist verfassungsgemäß. Vergleichbar .
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Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 1501 Nr. 9 HFR 2011 S. 1143 Nr. 10 RAAAD-87476