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BFH Urteil v. - X R 19/09

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3a, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 52 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3

Anwendbarkeit der Neuregelung des AltEinkG auf nachgezahlte Erwerbsminderungsrenten, die nach der Systemumstellung zugeflossen sind

Leitsatz

Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung zu unterwerfen. Die Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten in diese Vorschrift ist nicht verfassungswidrig.
Eine Rentennachzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung, die dem Rentenempfänger nach dem zufließt, wird mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG besteuert, auch wenn sie für einen Zeitraum gezahlt wird, der vor dem Inkrafttreten des AltEinkG liegt. Die Anwendung des AltEinkG auf Nachzahlungen einer Rente, deren Beginn vor 2005 liegt, ist verfassungsgemäß.
Vergleichbar und X R 1/10.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1489 Nr. 9
HFR 2011 S. 1143 Nr. 10
BAAAD-87477

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